Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über die Lieferung von Waren.
1.2 Zusätzliche und/oder abweichende Bedingungen des Käufers oder Dritter – einschließlich Einkaufsbedingungen – verpflichten uns nicht, es sei denn, sie wurden von uns schriftlich anerkannt.
1.3 Sollten diese Bedingungen im Widerspruch zu anderen Bedingungen stehen, so haben diese Bedingungen Vorrang.
2. Angebot
2.1 Alle Angebote – einschließlich Abbildungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen, Diagramme, Kataloge, Rundschreiben, Gewichts- und Maßangaben – sind freibleibend, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist.
2.2 Ein Vertrag über die Lieferung von Waren kommt zustande, wenn eine Bestellung oder ein Auftrag von uns angenommen wird. Unter der Annahme einer Bestellung ist unter anderem zu verstehen:
- die Lieferung der Waren, die sich auf die Bestellung oder den Auftrag beziehen;
- der Beginn der Ausführung des Auftrags;
- die schriftliche Bestätigung einer Bestellung;
- das Ausstellen einer Rechnung für die Lieferung von Waren “ab Lager”.
2.3 Beschreibungen in Angeboten sind so genau wie möglich, aber für uns nicht verbindlich. Technische Änderungen behalten wir uns vor.
3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Unsere Preise gelten für die in der Bestellung oder Auftragsbestätigung genannte Leistung oder Lieferung.
3.3 Wir haben das Recht, alle preissteigernden Faktoren – darunter Erhöhungen der Selbstkosten und Tarife für Materialien, Lohnkosten, Sozialabgaben, Steuern, Transportkosten, (Werks-)Preise von Lieferanten sowie eine Änderung der Wechselkurse -, die nach der Abgabe des Angebots oder dem Abschluss des Vertrags eingetreten sind, an den Käufer weiterzugeben.
3.4 Der geänderte Preis gilt bereits für jeden noch nicht erfüllten Auftrag, Auftrag oder Teil davon.
4. Lieferung und Kontrolle
4.1 Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind niemals als strenge Fristen zu betrachten, es sei denn, wir haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Vertrag zustande gekommen ist und alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Angaben bei uns eingegangen sind.
4.2 Alle unsere Lieferungen erfolgen ab unseren Lagern, was bedeutet, dass die Waren während des Transports auf Rechnung und Gefahr des Käufers sind. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich frachtfreie Lieferungen vereinbart sind. Wir werden die Ware so billig wie möglich versenden. Muss auf Wunsch des Käufers eine andere Versandart gewählt werden, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
4.3 Wir sind berechtigt, die Lieferung auszusetzen, solange der Käufer nicht alle seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat.
4.4 Wurde mit dem Käufer schriftlich vereinbart, dass die von uns gelieferten Waren vor der Lieferung zu prüfen sind, und hat der Käufer dieses Recht nicht innerhalb von acht Tagen, nachdem ihm die Möglichkeit dazu gegeben wurde, ausgeübt, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Waren in gutem Zustand und frei von Mängeln angenommen hat. Die Kosten der Prüfung gehen zu Lasten des Käufers.
4.5 Bei einer übermäßigen Überschreitung einer Lieferfrist kann der Käufer in diesem Fall die Auflösung des Vertrages verlangen, wenn ihm die Abnahme der Waren infolge der Verzögerung nicht mehr zugemutet werden kann.
5. Höhere Gewalt
5.1 Im Falle höherer Gewalt, worunter ein von uns nicht zu vertretender Umstand zu verstehen ist, der die Lieferung behindert oder unmöglich macht, sind wir von unseren Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
5.2 Bei vorübergehender höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferfrist um den Zeitraum zu verlängern, in dem das vorübergehende Lieferhindernis besteht. In diesem Fall kann der Käufer die Auflösung des Vertrages verlangen, wenn ihm die Abnahme der Waren infolge der Verzögerung nicht zugemutet werden kann, ohne dass er Anspruch auf Schadenersatz hat.
5.3 Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Epidemien, Überschwemmungen, Feuer, Streiks, Aussperrungen, Maschinenausfälle, Betriebsstörungen, Produktionseinschränkungen, Beschlagnahmung von Vorräten, Roh- und Hilfsstoffen usw., Verkehrsbehinderungen, Rohstoffmangel, Beihilfen und Ausfuhrbeschränkungen oder staatliche Maßnahmen.
6. Zahlung
6.1 Die Zahlung hat innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Kosten zu erfolgen. Eine Aufrechnung ist nicht zulässig.
6.2 Wir sind jederzeit berechtigt, Vorauszahlung, Barzahlung oder Sicherheit für die Zahlung zu verlangen.
6.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, dem Käufer Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung in Rechnung zu stellen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird.
6.4 Bei Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung oder Nichteinhaltung einer der anderen Verpflichtungen des Käufers sind wir berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen, die mindestens 10 % des zu fordernden Betrags betragen.
7. Rückgaberecht
7.1 Im Falle einer Rücksendung werden maximal 75 % des gesamten Bestellwerts zurückerstattet, sofern die Produkte unbeschädigt und innerhalb der Haltbarkeitsdauer bei XL-Panel eingehen.
7.2 Die Versandkosten für eine Rücksendung gehen zu Lasten des Absenders.
7.3 Beim Kauf eines maßgefertigten Produkts legt der Auftraggeber selbst eine Größe und/oder Farbe und/oder Form fest, die nicht zum “Standard”-Sortiment von XL-Panel gehört. Maßgeschneiderte Produkte können nicht zurückgegeben werden. (z.B. maßgefertigte Wasserschieber/Topalit-Fensterbänke oder kein Standardnagel in einer speziellen Farbe)
7.4 Rücksendungen sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
8. Beanstandungen
8.1 Beanstandungen wegen mangelhafter Lieferungen oder Transportschäden an Waren sind uns vom Käufer innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung schriftlich mitzuteilen, andernfalls erlischt jeglicher Anspruch gegen uns in Bezug auf Mängel oder Fehler.
8.2 Wenn wir die Beanstandung der gelieferten Waren für begründet halten, sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen die betreffende Ware zu reparieren oder durch eine ähnliche Ware zu ersetzen. Wir sind nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, es sei denn, dass dieser Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist.
9. Gewährleistung
9.1 Wir gewährleisten die Unversehrtheit der von uns gelieferten Waren sowie die Qualität der von uns hierfür verwendeten Materialien für die Dauer von drei Monaten nach Lieferung.
9.2 Die Gewährleistung umfasst die kostenlose Nachbesserung der gelieferten Ware, vorausgesetzt, die gelieferte Ware ist uns frachtfrei zugesandt worden. Handelsschäden, Folgeschäden und andere hier nicht namentlich genannte mittelbare Schäden schließen wir ausdrücklich aus. Ferner haften wir nicht für Montage- oder Demontagekosten, die dem Käufer durch die Rücksendung oder den Wiedereinbau der mangelhaften Ware entstehen.
9.3 Die Kosten und Risiken des Transports zu und von unseren Werkstätten gehen zu Lasten des Käufers.
9.4 Die Garantie gilt nur für Mängel, die durch Herstellungs-, Konstruktions- oder Materialfehler verursacht wurden. Die Garantie gilt nicht bei normalem Verschleiß und Unfallschäden sowie bei vom Käufer oder Dritten vorgenommenen Material- oder Konstruktionsänderungen, bei Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Behandlung, sowie wenn die Ursache des Mangels nicht eindeutig feststellbar ist.
9.5 Dem Käufer stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er uns nicht unverzüglich nach Feststellung des Mangels unter Hinweis darauf, dass er sich auf die Gewährleistung berufen will, unterrichtet hat.
9.6 Für alle von uns von Dritten beschafften Waren sind wir zu keiner weitergehenden Gewährleistung verpflichtet, als wir sie von dem jeweiligen Dritten erhalten.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Alle dem Käufer gelieferten Sachen bleiben unser Eigentum, bis alle Beträge, die der Käufer für die gelieferten oder zu liefernden Sachen aufgrund des konkreten Vertrags schuldet, sowie die in Artikel 6 genannten Beträge vollständig an uns gezahlt worden sind.
10.2 Solange feststeht, dass das Eigentum an den gelieferten Sachen noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist dieser ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die gelieferten Sachen weiterzuverkaufen oder anderweitig über die gelieferten Sachen zu verfügen.
10.3 Die mit dem Eigentumsvorbehalt verbundenen Kosten für Rücktransport, Bearbeitung und Gutschrift werden von der von uns zu erteilenden Gutschrift abgezogen.
11. Haftung
11.1 Mit Ausnahme der in Artikel 8 genannten Haftung ist jede weitere Haftung von uns für direkte und indirekte Schäden – aus welchem Grund auch immer – ausgeschlossen, mit der Maßgabe, dass wir nur für direkte Schäden haften, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns, unseren Mitarbeitern oder Dritten, deren wir uns bei der Ausführung des Vertrags bedienen, verursacht wurden, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von € 455.000 pro Ereignis.
11.2 Schadenersatzansprüche müssen uns innerhalb von 1 Monat nach Eintritt des Schadens schriftlich gemeldet werden, bei sonstigem Verlust des Schadenersatzanspruchs.
11.3 Der Käufer stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von, aus oder im Zusammenhang mit den von uns an den Käufer gelieferten Waren entstehen.
12. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
12.1 Auf alle unsere Angebote und Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.
12.2 Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden dem zuständigen Gericht in Utrecht, Niederlande, vorgelegt, sofern die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.